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Artikel | K-Tipp 18/2001

Aufgespiesst - Nr.18 31.10.2001

Halbtax-Abo ohne 13 Bergbahnen - «Keine weiteren Absprünge»

Das Halbtax-Abo sorgte diesen Sommer bei den Bergbahnen für Aufruhr. Grund: der neue Verteilschlüssel, nach dem die Bergbahnen weniger aus dem «Halbtax-Topf» erhalten. Folge: 13 Bündner Bergbahnen sind aus dem Halbtax-Verbund ausgestiegen.

Kurz vor Eröffnung der Wintersaison ist noch offen, ob die «abtrünnigen» Bergbahnen wieder in den Verbund zurückkehren. Peter Vollmer, SP-Nationalrat und Direktor des Verbandes öffentlicher Verkehr: «Gesichert scheint immerhin, dass keine weiteren Bergbahnen abspringen.»

Hintergrund dieser Einschätzung sind die Preiserhöhungen beim Halbtax-Abo, die auch den Bergbahnen mehr Geld einbringen werden: Ab 1. Mai 2002 kostet das Zwei-Jahres-Halbtax-Abo neu 250 statt 222 Franken (+ 12,6 Prozent). Neu angeboten wird ein Drei-Jahres-Abo für 350 Franken. Ein Jahr lang «halbtaxeln» kann man wie bis anhin für 150 Franken.

(arb)


Wettbewerb von T&S Cobri - Gratis-Essen mit Hintersinn

Sie haben ein Gratis-Essen gewonnen, zu dem Sie Freunde einladen dürfen? Und Sie fragen sich, was dahinter steckt?

Die Antwort ist immer die Gleiche: Keine Firma macht Geschenke, ohne etwas von Ihnen zu wollen. Das gilt auch für die T & S Cobri aus Cham ZG. Sie verschenkt Teilnehmern eines Preisrätsels Nachtessen, an denen «eine Präsentation von Neuheiten für Freizeit und Wohlbefinden» stattfindet. Im konkreten Fall geht es um Reisen und Badezimmereinrichtungen.

Fazit: Wer Freunde an ein Gratis-Essen mitschleppt, mutet ihnen das Absitzen einer Verkaufsshow zu. Die kann stinklangweilig sein oder sehr aggressiv - aber sicher nicht das, was man sich unter einem gemütlichen Abend mit Freunden vorstellt.

(em)


Garantie-Versand verurteilt - «Skrupellos und kaltschnäuzig»

Nach dem Bezirksgericht Kreuzlingen hat nun auch das Thurgauer Obergericht die aggressiven Werbemethoden des Garantie-Versandes als illegal eingestuft: Es verurteilte Geschäftsführer Jürgen Volker Ern zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Wochen sowie zu einer Busse von 50000 Franken. Der Tatbestand: unlauterer Wettbewerb und Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz.

Ob Geprellte die versprochenen Gewinne gerichtlich einfordern können, bleibt weiterhin offen.

(em)

31. Oktober 2001


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Aufgespiesst - Nr.18 31.10.2001
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