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Artikel | K-Tipp 9/2001

Service public: Auch bei Telefon und Internet

Was die Swisscom heute macht, könnte morgen auch eine andere Telekomgesellschaft tun. Entscheidend ist für die SKS vielmehr: Telefon und Internet müssen für alle zu gleichen Bedingungen zugänglich sein.

Ab 2003 muss es nicht mehr die Swisscom sein, die in der ganzen Schweiz für die Telefonanschlüsse, -kabinen oder -verzeichnisse sorgt. Damit der Auftrag zur Grundversorgung im Herbst dieses Jahres ausgeschrieben werden kann, soll nun genau definiert werden, was dazugehört.

Der wichtigste Grundsatz ist, so die SKS in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat, dass der Service public in der Telekommunikation weiterhin funktioniert. Denn ein Telefonanschluss in einem Bergdorf ist ungleich teurer als in der Stadt, wo die Kosten auf mehr KundInnen verteilt werden können. Damit die Solidarität unter den verschiedenen Regionen spielt, soll die Ausschreibung zudem nur für eine landesweite Konzession erfolgen und nicht unter drei oder vier Unternehmen aufgeteilt werden können.

Viel zu reden geben werden die Preise und Geschäftsbedingungen. Zwar begrüsst die SKS, dass Telefongebühren endlich nach Sekunden und nicht mehr nach dem Zehn-Rappen-Takt abgerechnet werden - was technisch schon lange machbar wäre. Nicht einverstanden ist sie jedoch mit der vorgeschlagenen Regelung, wonach das Telekomunternehmen bei «zweifelhafter» Zahlungsfähigkeit von Kundinnen und Kunden ein Depot verlangen kann oder die Möglichkeit hat, nach einmaliger Mahnung den Anschluss zu sperren.

Diese Bedingungen sind für die SKS zu einseitig formuliert. Hier geht es nicht mehr nur um Möglichkeiten, die ein Unternehmen haben muss, wenn Betrug vorliegt. Dieser Verordnungsvorschlag kommt vielmehr einem Blankocheck für Telekomunternehmen gleich. Zahlreiche Schreiben von KonsumentInnen zeigen, dass die Zahl der Reklamationen über ungerechtfertigte Telefonrechnungen massiv gestiegen ist. Deshalb verlangt die SKS, dass bei einer Anfechtung der Rechnung der Telefonanschluss nicht gesperrt werden darf. Denn grundlos reklamiert niemand und lässt sich dadurch auf einen monatelangen Papierkrieg ein.

In ihrem Schreiben an den Bundesrat wiederholt die SKS ihre Forderung nach einer Ombudsstelle. Der ganze Bereich der Telekommunikation ist für KonsumentInnen dermassen komplex und intransparent geworden, dass eine neutrale Schlichtungsstelle unumgänglich ist.

Eric Send

09. Mai 2001


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