|
(0) |
Ich bin seit einer Woche krankgeschrieben und muss voraussichtlich noch weitere zwei Wochen zu Hause bleiben. Gestern habe ich ein neues Stellenangebot erhalten. Muss ich mit der Kündigung warten, bis ich wieder gesund bin?
Nein. - Die gesetzlichen Sperrfristen gelten nur für den Arbeitgeber. Nur dieser darf Ihnen während einer Krankheit - und während einer gewissen Zeit, die vom Dienstalter abhängt - nicht kündigen. Der Grund dieser einseitigen Regelung liegt darin, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kaum eine neue Stelle finden wird, solange seine Genesung nicht absehbar ist. Sie dürfen also beruhigt auch in den nächsten zwei Wochen kündigen.
as
20. Juni 2001
