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Ich war Filialleiter eines Lebensmittelgeschäfts in unserem Quartier, bis mir vor zwei Monaten gekündigt wurde. Seither stemple ich und lebe von den Taggeldern. Nun hat der Berater des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) für mich eine Stelle als Verkäufer in einem Detailgeschäft gefunden. Muss ich die Stelle annehmen, obwohl der Lohn nur 80 Prozent des früheren Gehalts entspricht und der Arbeitsweg mit der Bahn eine knappe Stunde beträgt? Zudem hat diese Stelle nichts mit Lebensmitteln, sondern mit Haushaltsartikeln zu tun - eine Branche, in der ich mich überhaupt nicht auskenne.
Sie müssen die Stelle wohl annehmen, wenn Sie keine Einstellung der Taggelder in Kauf nehmen wollen. Ein Stellenangebot kann nämlich nur abgelehnt werden, wenn der einfache Arbeitsweg länger als zwei Stunden dauert oder wenn der Lohn um mehr als 30 Prozent geringer ist als früher.
Unzumutbar wäre zudem auch eine Arbeit, die der bisherigen Tätigkeit, den Fähigkeiten, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nicht angemessen ist. Dies trifft hier jedoch nicht zu.
hrs
06. Juni 2001
