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Artikel | saldo 11/2001

Süssstoff - Stevia: Keine Zulassung für das "süsse Glück"

In Japan versüsst Stevia längst den Alltag. In Europa fürchten die Behörden Nebenwirkungen und erteilen keine Zulassung. Trotzdem wird Stevia verkauft.

Sie ist süsser als Zucker, hat keine Kalorien, wird von Diabetikern vertragen und kann Stimmungsschwankungen ausgleichen. Die Pflanze, die all das vollbringen soll, heisst Stevia und wächst in den Bergen von Paraguay. Die getrockneten Blätter des Strauches sind 40-mal süsser als Zucker. Eine Prise reicht aus, um einen Liter Tee zu süssen. Die Guarani-Indianer gaben dem Strauch vor über 1000 Jahren denn auch den Namen Kaa-Hee, süsses Glück.

Doch das süsse Wunder findet nur zögerlich seinen Weg nach Europa. Seit 25 Jahren sind Stevia-Produkte hier auf dem Markt, doch ein Durchbruch gelang dem natürlichen Süssstoff nicht. Zu gross ist die Angst der Zulassungsbehörden, dass der Genuss des süssen Glückes schädliche Nebenwirkungen haben könnte.


In der EU sind Stevia-Produkte verboten

Das wissenschaftliche Komitee für Nahrung der EU kam 2000 zum Schluss, dass keine Studie die Unschädlichkeit von Stevia-Blättern ausreichend beweise. Beim Steviosid, dem Molekül, dem Stevia seine intensive Süsse verdankt, hat das Komitee noch grössere Bedenken. Mit Labor- und Tierversuchen konnte der Verdacht, dass sehr hohe Dosen von reinem Steviosid Krebs auslösen, nicht ausgeräumt werden. In der EU sind deshalb seit letztem Jahr überhaupt keine Stevia-Produkte mehr als Lebensmittel zugelassen.


In Japan versüsst Stevia sogar Glacen und Kuchen

Auch in der Schweiz dürfte Stevia nicht verkauft werden, obwohl es in vielen Drogerien, Apotheken und übers Internet angeboten wird. «Das Steviosid gilt als Zusatzstoff, für dessen Beurteilung die vorliegenden toxikologischen Daten ungenügend sind», betont Martin Brügger vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Nicht zugelassen wäre auch der Extrakt aus dem ganzen Blatt, der als Pulver oder in flüssiger Form angeboten wird. «Die getrockneten Blätter der Pflanze werden hingegen, wenn der Anteil wenige Prozente beträgt, in Teemischungen noch toleriert.»

Laut Brügger müssten die Kantone den Handel mit Stevia überwachen, doch Sanktionen gab es bisher keine. Das könnte sich ändern, sollte die Schweiz dem Entscheid der EU folgen.

Ganz anders Japan. Dort kamen die Behörden auf Grund verschiedener Studien zum Schluss, dass der Genuss von Stevia unbedenklich sei, wenn die Tagesdosis von 38,5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht nicht überschritten wird - eine Menge, die die noch erträgliche Süsswirkung pro Tag um ein Fünffaches übertrifft. Seit 1975 essen Japaner Steviagesüsste Glace, backen Kuchenmischungen und trinken Cola light mit Steviosiden. Im Land der aufgehenden Sonne werden inzwischen rund 1200 Tonnen Stevia-Blätter verarbeitet und damit die künstlichen Süssstoffe wie Aspartam und Saccharin schon fast zur Hälfte ersetzt.

Kein Wunder, findet die Pflanze aus Paraguay auch hierzulande Anhänger. Der Drogist Erich Müller aus Zürich ist seit Jahren ein Fan von Stevia. «Wenn Stevia auch in Europa zum Durchbruch käme, würde das eine grosse Veränderung unserer Essensgewohnheiten herbeiführen.» Deshalb ist Müller überzeugt, dass die Landwirtschaft und die Zuckerindustrie seit Jahren darum bemüht sind, dass Stevia-Produkte keine Zulassung erhalten.

Auch Willi Bühlmann, Kräutergrossist aus dem luzernischen Ebikon, glaubt, dass hinter dem Widerstand der Behörden die Zuckerlobby steckt. «Wir verkaufen das Süsskraut seit fünf Jahren an Drogerien und Apotheken als Bestandteil von Teemischungen», sagt Bühlmann. «Die Kunden sind begeistert, dass sie nicht mehr so viel Zucker verwenden müssen.»


«Handelspolitischer Hintergrund nicht auszuschliessen»

Felix Escher, Professor für Lebensmitteltechnologie an der ETH, ist etwas zurückhaltender. «Die chemischen Verbindungen in den Blättern sind noch zu wenig untersucht worden.» Die Süsswirkung der Pflanze sei aber interessant, und schliesslich sei alles eine Frage der Menge, so Escher. «Die Haltung des BAG ist aber sicher vernünftig, obwohl ein minimaler handelspolitischer Hintergrund nicht auszuschliessen ist.»

Monika Balmer

06. Juni 2001


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