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Artikel | saldo 9/2001

Urlaubsregelung - Beamte und Banker sind arm dran - wenn es um die Länge der Ferien geht

Welche Unternehmen gönnen ihren Angestellten am meisten Ferien? Kassensturz hat 44 Firmen unter die Lupe genommen und ist auf grosse Unterschiede gestossen.

Ferienverkäufer Hotelplan geht mit gutem Beispiel voran: Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr, ab dem 60. Altersjahr sogar sieben Wochen. Auch bei der Migros, bei Coop und der SRG werden die 60-Jährigen mit sieben Wochen süssem Nichtstun auf den Ruhestand vorbereitet.


Dolce Vita beim schwedischen Möbelhaus Ikea

Spitzenreiter in Sachen Ferien ist das Möbelhaus Ikea: Wer hier arbeitet, kann ab dem ersten Arbeitstag und bis zur Pensionierung 28 Tage Ferien pro Jahr einplanen. Das sind fast sechs Wochen. «Wir wollen, dass unsere Angestellten nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben genug Zeit haben, sich weiterzuentwickeln», betont Beat Fingerhuth, Pressesprecher bei Ikea.

Bei so viel Dolce Vita können die Angestellten der SBB, der Post und des Autohändlers Amag nur leer schlucken: Bis 50 steht ihnen gerade einmal das seit 1984 gesetzlich garantierte Minimum von vier Wochen zu. Erst ab 50 bessert sich die Lage, und mit 60 Jahren gibts immerhin sechs Wochen Urlaub.

Ganz auf Sturm zeigt das Kassensturz-Ferienbarometer bei der Firma Unaxis. Die Nachfolgefirma der Oerlikon-Bührle-Holding ist wirtschaftlich zwar auf Erfolgskurs, doch die Angestellten im St. Gallischen Trübbach beispielsweise haben davon herzlich wenig: Bis 50 müssen sich die Angestellten mit 20 Tagen Ferien durchs Arbeitsjahr schlagen, danach sind es lediglich fünf Tage mehr - bis zur Pensionierung. Für Unaxis-Personalchef Helmut Straub jedoch geht die Rechnung auf: «In St. Gallen haben wir zusätzlich viele Feiertage. Wenn man das einbezieht, stehen wir sehr gut da.»

Ebenfalls nicht verwöhnt mit bezahlten Ferientagen sind die Angestellten der meisten Kantone und des Bundes. Ob Polizist, Krankenschwester, Verwaltungsangestellte oder Strassenfeger, sie alle müssen in der Schweiz - zumindest bis zum 50. Altersjahr - mit vier Wochen Ferien auskommen.


Wer heiratet, ist beim Bund gut aufgehoben

Wer jedoch Heiratspläne schmiedet, ist beim Bund gut aufgehoben. Wie die Post gewährt die Bundesverwaltung ihren Angestellten nach dem Traualtar sechs Extratage für ausgedehnte Flitterwochen. Bei der Batigroup AG sind hingegen keine grossen Sprünge möglich: Ein Flittertag muss hier für Frischvermählte reichen. Die Aargauer Firma hängt dieser Knausrigkeit ein Mäntelchen um: Im Landesvertrag der Gewerkschaft GBI sei das so festgelegt, sagt Martin Burger von der Batigroup.

Unschlagbar in Sachen Freitage für besondere Anlässe ist jedoch die Swiss Re. Der Hauptsitz der Rückversicherungsgesellschaft in Zürich liegt in der Ferienrangliste mit maximal 27 Tagen pro Jahr im unteren Mittelfeld. Doch mit den Freitagen für frisch gebackene Väter rangiert die Swiss Re auf Platz eins.


Banker: Viel Geld, aber nur 22 Tage Ferien pro Jahr

Branchen mit niedrigen Löhnen sind nicht automatisch knausrig, wenn es um die Ferien geht. Im Gegenteil. Die Kassensturz-Umfrage zeigt, dass Branchen, die bekannt sind für schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne, durch gute Ferienregelungen auffallen. Fünf Wochen Urlaub sind beispielsweise im Bauhauptgewerbe schon seit Jahren durch Gesamtarbeitsverträge garantiert. Mindestens fünf Wochen Ferien hat auch eine Mehrheit des Verkaufspersonals.

Viel Geld auf dem Konto und wenig Zeit, um es auszugeben, haben hingegen Banker: Die Branche mit den grössten Lohnsteigerungen und unverschämten Kaderboni gewährt ihren Mitarbeitern nur 22 Ferientage pro Jahr. Immerhin: Ab 2004 können Bankangestellte mit fünf Wochen Ferien rechnen.

Für die Gewerkschaften ist der Trend zu mehr Ferien gerechtfertigt: «Die Arbeitnehmer werden heute ausgepresst wie nie zuvor», sagt Robert Schwarzer, Zentralsekretär der Gewerkschaft VHTL. Die Intensität der Arbeit habe in allen Branchen zugenommen, und die Arbeitgeber würden von ihren Angestellten mehr Flexibilität erwarten. Auch am Abend oder am Wochenende. «Das ist die Kehrseite der Medaille. Man hat zwar mehr Ferien, doch wenn man zurückkommt, erwartet einen nur noch grösserer Stress», sagt Gewerkschafter Schwarzer. Zusätzliches Personal werde nur selten eingestellt. Die Arbeitnehmer hätten gleich viel Arbeit, einfach innerhalb kürzerer Zeit.

«Es ist richtig, dass die Anforderungen wachsen», betont Peter Hasler, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. «Der Druck kommt aber nicht nur vom Arbeitgeber. Die Kunden haben immer höhere Ansprüche, und die Arbeitsabläufe werden immer komplizierter.» Mit technischen Massnahmen und effizienteren Strukturen sei eine Verlängerung der Ferien bei gleich bleibendem Personalbestand möglich. Mehr Ferienabsenzen könnten nur kurzfristig durch Überstunden aufgefangen werden, betont Hasler. «Die Leistungsfähigkeit eines Betriebes leidet unter einer solchen Mehrbelastung.»

Pasquale Ferrara, Monika Balmer



Ferien: Darauf haben Sie Anspruch

Bezahlte Ferien sind kein Geschenk der Arbeitgeber, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit, die vom ersten Arbeitstag an gilt. Alle Arbeitnehmer haben Anrecht auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, Jugendliche bis zum 20. Altersjahr auf fünf Wochen.

Angestellte dürfen mindestens zwei Wochen Ferien am Stück beziehen. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter nicht tageweise in die Ferien schicken, nur weil ihm dies besser passt.

Den Zeitpunkt der Ferien darf der Arbeitgeber festlegen. Aber er muss die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Das heisst: Ferien dürfen nicht kurzfristig angeordnet werden, bei Eltern mit schulpflichtigen Kindern sollten sie möglichst in die Schulferien fallen.

Ferien dienen der Erholung. Wer in dieser Zeit erheblich erkrankt, darf die Ferientage nachholen.

Werden die Ferien bis zum Ende des Kalenderjahres nicht bezogen, verfallen sie deswegen nicht. Auch nicht, wenn es in einem Firmenreglement so festgehalten ist. Ferienansprüche verjähren erst nach fünf Jahren. Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ferien jedes Jahr bezogen werden.


Stundenlohn: Die Falle mit dem Feriengeld

Ferien dürfen grundsätzlich nicht mit Geldzahlungen abgegolten werden. Sie müssen in Form von Erholungszeit tatsächlich bezogen werden. Ausnahme: Bei unregelmässig Beschäftigten im Stundenlohn können die Ferien mit einem Zuschlag auf den Lohn ausbezahlt werden. Dabei gilt:

- 8,33 Prozent Lohnzuschlag ist die Abgeltung für vier Wochen Ferien. Bei einem Anspruch von fünf Wochen Ferien pro Jahr muss der Zuschlag 10,64 Prozent betragen.

- Diese Entschädigung muss sowohl im Vertrag wie auf jeder Lohnabrechnung gesondert als Ferienzuschlag erwähnt werden. Grund: Die Angestellten sollten den Ferienlohn auf einen Blick erkennen können. Nicht gefallen lassen müssen sich Arbeitnehmer Verträge, die Ferien als im Stunden- oder Monatslohn «pauschal» inbegriffen erklären. Solche Bestimmungen sind ungültig. Verweigert ein Arbeitgeber die Auszahlung des Feriengeldes, kann es der Angestellte einklagen. Und zwar rückwirkend auf fünf Jahre.

- Im gekündigten Arbeitsverhältnis gilt: Die Ferien dürfen nicht von heute auf morgen angeordnet werden. Den Angestellten ist auch in diesem Fall mindestens eine Frist von zwei Wochen einzuräumen, um die Ferien zu organisieren.

09. Mai 2001


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