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saldo 8/2001
25.04.2001
Ich wurde vor kurzem ohne Vorankündigung betrieben. Da ich weder von der geschuldeten Summe wusste noch je dafür gemahnt wurde, machte ich von der Möglichkeit des Rechtsvorschlags keinen Gebrauch. Mit schwerwiegenden Folgen: Jetzt muss ich die geltend gemachte Summe bezahlen. Ich dachte immer, die vorgängige Mahnung sei zwingend.
Leider nein. Um eine Person zu betreiben, müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllt werden. Das Gesetz setzt weder eine Mahnung noch eine bestehende...
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