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Artikel | saldo 4/2001

Strompreise - Haushalte klar benachteiligt

Durch die vorgesehene Marktöffnung sollen die Strompreise sinken - vorerst nur für die Industrie. Die Haushalte müssen warten.

Die Schweizer Haushalte zahlen zwischen 15 und 25,6 Rappen für eine Kilowattstunde Strom. Nur einen bis zwei Rappen tiefer sind gemäss Bundesamt für Statistik die Elektrizitätstarife für Industriebetriebe. Damit sind die Schweizer Industriestrompreise etwa doppelt so hoch wie in den USA, Frankreich oder Finnland. Vergleicht man die Ausgaben für den Haushaltsstrom, so liegt die Schweiz im Mittelfeld.

Doch diese offiziellen Zahlen trügen. Besonders Grossabnehmer aus der Industriebranche handeln sich seit Jahren bei den rund 1300 Elektrizitätswerken Rabatte und Sonderkonditionen aus, die in der Statistik nicht auftauchen. "Firmen wie Novartis dürften ihren Strom um einiges unter den offiziellen Industrietarifen einkaufen", bestätigt Urs Näf, wissenschaftlicher Adjunkt beim Bundesamt für Energie.


Stromgesellschaften wollen Grosskunden an sich binden

Gerade jetzt ist der Preiskampf unter den Stromanbietern besonders aggressiv: Denn durch das im Dezember vom Parlament verabschiedete neue Elektrizitätsmarktgesetz soll das Schweizer Stromkartell durch mehr Wettbewerb abgelöst werden. Die Stromgesellschaften versuchen nun schon vor Inkrafttreten des Gesetzes, künftige Grosskunden vertraglich an sich zu binden, und bieten ihnen deshalb Vergünstigungen bis zu 30 Prozent. So erhält etwa das Berner Inselspital jährlich von den Bernischen Kraftwerken (BKW) einen grösseren Betrag - laut Insidern rund 200 000 Franken - dafür, dass es später den Strom bei den BKW kauft. Als "Vorauszahlung entsprechend der künftigen Preisdifferenz", so der Wortlaut der BKW. Und die grösste Schweizer Bank UBS bezieht neu die stark vergünstigte Elektrizität für ihre 500 Filialen von der Aare-Tessin AG (ATEL).

Während die Industrie schon jetzt von Tiefpreisen profitiert, haben die privaten Konsumenten das Nachsehen. Sie sind zwar ebenfalls Grossabnehmer, denn sie verbrauchen insgesamt ein Drittel der abgesetzten Elektrizität. Trotzdem bezahlen sie schon heute mehr für den Strom - und müssen weiter auf günstigere Tarife warten. Erst nach sechs Jahren sollen sie ihren Stromproduzenten selbst wählen dürfen. "Wie auf dem Telefoniemarkt zwischen Swisscom, Orange und Diax", erklärt Nelly Lehmann, Kommunikationsleiterin beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Aber auch sie gesteht: "In erster Linie profitiert die Industrie von der Marktöffnung."

Genau dies belegen die ersten Erfahrungen in der EU: In England sind die Strompreise als Folge der Liberalisierung für die Industrie um etwa 30 Prozent, für die Haushalte nur gerade um 10 Prozent gesunken. Nicht auszuschliessen ist, dass nach einer ersten Periode die Strompreise wieder ansteigen - just dann also, wenn auch die privaten Haushalte den Marktpreisen ausgesetzt werden. Womit die Konsumenten indirekt die Folgekosten der Marktöffnung bei den Stromproduzenten wie auch die Amortisationskosten für die bestehenden Wasser- und Atomkraftwerke finanzieren würden.


Haushalte sollen nicht weiter benachteiligt sein

Eine Gefahr, die auch Preisüberwacher Werner Marti sieht: "Es ist Aufgabe der Schiedskommission und des Preisüberwachers, dafür zu sorgen, dass die Haushalte nicht weiter benachteiligt werden. Bis heute können wir gegenüber den Behörden nur Empfehlungen abgeben. Mit dem neuen Strommarktgesetz können wir jetzt auch verbindliche Entscheide erlassen."

Melanie Herr



Strommarktgesetz - Pro und kontra Liberalisierung

Das Elektrizitätsmarktgesetz wurde im Dezember vom Parlament verabschiedet und könnte noch dieses Jahr in Kraft treten. Allerdings sammeln Teile der SP und Gewerkschaften Unterschriften für ein Referendum. Kommt dieses zustande, wird das Volk voraussichtlich im Dezember das letzte Wort haben.

Das neue Gesetz sieht vor, den Schweizer Strommarkt in drei Schritten zu öffnen. Als Erste profitieren jene rund 110 Grossbetriebe, die jährlich über 20 Gigawattstunden (GWh) Strom verbrauchen. Nach drei Jahren können Unternehmen, die über 10 GWh beziehen, ihre Stromerzeuger frei wählen, sechs Jahre später die übrigen Verbraucher, auch Haushalte.

Das Paradoxe dabei: Soll die Liberalisierung funktionieren, muss das Leitungsnetz per Gesetz als Monopol geregelt werden, um die diskriminierungsfreie Durchleitung des Stroms zu garantieren. Dafür ist die Gründung einer privatrechtlichen schweizerischen Netzgesellschaft vorgesehen.

Die Gegner des EMG befürchten, dass es mit der Öffnung des Marktes in Extremsituationen - wie in Kalifornien - zu Stromausfällen kommen könnte. Zudem würden etwa 6000 Arbeitsplätze abgebaut. "Gegen die Dumpingpreise der grossen Mammutfirmen aus der EU haben die Schweizer Stromproduzenten wenig Chancen", erklärt Referendumsinitiant Pierre-Yves Maillard.

28. Februar 2001


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