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Artikel | saldo 3/2001

Joghurt-Deklaration - Sag mir, wo die Früchte sind

Auf Früchtejoghurts müsste eigentlich exakt draufstehen, was drin ist und wie viel. Nur: Die Hersteller deklarieren oft nicht korrekt.

Auf dem "Megatrend Gesundheit mit Genuss" wollen die Jo-ghurtfabrikanten von Emmi in die Zukunft reiten. Für Diätfreunde wird den Jo-ghurts Fett entzogen. Dank probiotischer Milchsäure- und Bifidusbakterien prophezeien die Hersteller eine besonders gute Verdauung.

Gut schmecken soll das Wohlbefinden aber auch noch. Die Light-Welle der Achtzigerjahre mit ihren vitaminisierten, aber faden Produkten ist verebbt. As-kese sei out, Wellness und Fun Life in, schreibt Emmi-Sprecherin Ingrid Schmid. "Wichtig ist, dass heute Gesundheit mit Genuss verkauft wird."

Momentan gibt es rund hundert Joghurtprodukte auf dem Markt. Die bewährten Sorten sind: Chocolat, Mocca, Erdbeer, Haselnuss, Himbeer und - nicht zu vergessen - Nature. Exotische Gewächse wie Feigen, Bananen, Vanille, Mandarinen, Limonen, Papaya oder Mango bereichern zusehends die Palette der Aromen.


Viele Produkte mit mangelhafter Deklaration

Doch damit nicht genug: "Harmonische Aromakombinationen", etwa Wald- und Gartenbeeren oder Mischungen aus Südfrüchten, sollen die Umsätze bis über die Wipfel von Kokospalmen heben.

Joghurtproduzenten drucken prächtige Früchte in bunten Bildern auf die Behälter. Hier stellt sich die Frage: Ist auch wirklich drin, was drauf geschrieben oder abgebildet ist? Und wie viel davon? Und was ist sonst noch im Becher drin?

Schon heute muss deklariert werden, was im Joghurt drin ist - auch, wie gross der Fruchtanteil ist. Die Marktführer Migros und Coop deklarieren korrekt. Konsumenten staunen jedoch, wenn sie das Kleingedruckte entziffern: Der Fruchtanteil variiert zwischen 2 und 12 Prozent. Kassensturz fand aber auch viele Produkte mit mangelhafter Deklaration: Sowohl bei Toni-Joghurts als auch bei der Nestlé-Marke Hirz erfahren Konsumenten nicht immer die ganze Wahrheit. Es sind Früchte abgebildet, aber auf der Packung sucht man vergebens nach der Information, wie viele davon drin sind.

"Das ist ein Fehler", sagt der Berner Kantonschemiker Urs Müller. "Der Konsument hat das Anrecht zu erfahren, wie viel Prozent der angegebenen Früchte im Joghurt enthalten sind."

Nach bereits gültigem Recht sollen Verbraucher so vor Täuschung geschützt werden. Müller: "Die Prozentangaben für Inhaltsstoffe, die man als Blickfang braucht, müssen schon heute auf der Packung stehen."


Chemisches Vanillearoma ist viel günstiger

Mit der revidierten Lebensmittelverordnung soll noch präziser deklariert werden. Das Bundesamt für Gesundheit arbeitet momentan am Entwurf, der später im National- und Ständerat beraten wird.

Denn es ist nicht gleichgültig, ob ein Joghurt ein oder zwölf Prozent Früchte enthält. Bei teuren Beigaben, etwa bei Vanille, kann die Menge ganz schön ins Geld gehen. Wer statt Vanille-extrakt gar nur billiges Vanillearoma, so genanntes Vanillin, aus der chemischen Fabrik beigibt, kann einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen.

Auch hier ist das Gesetz eindeutig. Wenn Vanille abgebildet ist oder wenn "Vanille" draufsteht, muss auch Vanille drin sein. Und es muss stehen, wie viel. Dann darf zur Abrundung des Geschmacks auch noch chemisches Aroma zugegeben werden. Mischen die Betriebe aber nur Aroma aus der Fabrik ins Joghurt, dürfen sie keine Pflanzen abbilden - dann muss "Vanillearoma" draufstehen.


Bis zu fünf Würfelzucker pro Becher

Vielleicht werden künftig die Molkereien auch zusätzlich zugegebenen Kristallzucker offen deklarieren. Bei vielen Sorten lösen die Joghurtmacher bis zu fünf Würfel Zucker pro Becher. "Es ist gesetzlich nicht limitiert, wie viel Zucker die Hersteller beigeben dürfen", sagt Kantonschemiker Müller. "Und es muss auch nicht deklariert werden. Es wäre allerdings eine Dienstleistung an der Konsumentin, das auf die Packung zu schreiben."

Andreas Grämiger

14. Februar 2001


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