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Schliesst eine Firma eine Filiale und beschäftigt ihre Mitarbeiter am Hauptsitz weiter, muss sie auch daraus entstehende höhere Reisespesen übernehmen.
Monika Tauber (Name geändert) arbeitet seit Jahren als Verkäuferin in der Filiale einer Bäckerei. Kürzlich erklärte ihr der Chef, die Filiale werde geschlossen. Er sei mit ihrer Arbeit jedoch sehr zufrieden und möchte sie gerne am Hauptsitz der Firma zu denselben Bedingungen weiter beschäftigen.
Monika Tauber freut sich über die Anerkennung, doch der Wechsel ist mit Nachteilen verbunden. Die Filiale konnte sie in ein paar Minuten zu Fuss erreichen, das Hauptgeschäft jedoch befindet sich fünf Kilometer von ihrem Wohnort entfernt. Die Verkäuferin müsste für den Arbeitsweg täglich eine Stunde und 20 Minuten Bus- und Bahnfahrt auf sich nehmen.
Um die veränderte Situation richtig einzuschätzen, wandte sich Monika Tauber an saldo: "Habe ich für den zusätzlichen Arbeitsweg und die Kosten für die Abos Anspruch auf Entschädigung? Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt."
Juristisch ist die Sache klar: Durch die Schliessung der Filiale verändert der Chef den vertraglich vereinbarten Arbeitsort. Das ist eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten der Verkäuferin. So ist ihr Chef auch verpflichtet, die daraus entstehenden Spesen für Bahn und Bus sowie die zusätzliche Zeit für den längeren Arbeitsweg zu entschädigen (ohne Überstundenzuschlag).
In der Realität ist das Ganze aber nicht so einfach. Aus Angst vor einer Kündigung schlucken viele Angestellte solche Nachteile. Eine tüchtige Verkäuferin mit guten Leistungen wie Monika Tauber jedoch sollte das Problem selbstbewusst zur Sprache bringen. Sie kann einer neuen Lohnregelung wohl optimistisch entgegensehen.
Hans Ruedi Schmid
06. Dezember 2000
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