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Zum ersten Mal hat ein Gericht den Garantie-Versand dazu verurteilt, einen versprochenen Gewinn auszuzahlen.
Wenn Sie auf der offiziellen Liste der Gewinner stehen, dann können wir Ihnen zu so viel Glück nur gratulieren: Sie haben gewonnen." Solche oder ähnliche Post von der Garantie Versand AG Kreuzlingen erhielten Hunderttausende. Und alle hatten gemäss ihrer Losnummer gewonnen. Einer von ihnen, der Unternehmer Hansjakob Lehmann aus Flamatt, nahm das Versandunternehmen beim Wort: "Hansjakob Lehmann gewinnt 1. Preis: 50 000 Franken Barauszahlung", hiess es in dem ihm zugestellten Versandprospekt wörtlich. Lehmann verlangte die Auszahlung.
"Kunden bewusst und systematisch getäuscht"
Der Garantie-Versand hatte dafür kein Gehör. Lehmann ging deshalb letztes Jahr vor Gericht - allein, ohne Anwalt (siehe saldo 7/00) - und liess sich auch vom Vermerk "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" nicht beeindrucken.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen gab ihm nun Recht. Es verpflichtete den Garantie-Versand, 50 000 Franken zu bezahlen. In der Begründung braucht das Gericht deutliche Worte: Das Versandhaus habe "bewusst und offenkundig mit systematisch ausgeklügeltem System die Kunden getäuscht". Es liege "ein krasser Rechtsmissbrauch" vor. Der Empfänger der Sendung habe nach Treu und Glauben davon ausgehen können, dass er die 50 000 Franken gewonnen habe.
Der Garantie-Versand kann das Urteil an das Obergericht weiterziehen. Wenn das Schwindelunternehmen nach dem Bezirksgerichtsurteil mit seinen Gewinnversprechen vorsichtiger wird, hat Lehmann sein Ziel bereits erreicht: "dass der Garantie-Versand nicht weiter die Gutgläubigkeit älterer Leute schamlos ausnützt".
res
08. November 2000
