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Otto Normalverbraucher erhielt 1999 mickrige 0,2 Prozent mehr Lohn. Die obersten Bosse sahnen jedoch kräftig ab: mit Salären über einer Million Franken.
Die Löhne driften immer mehr auseinander: Die Kaderlöhne sind letztes Jahr allein um 4,3 Prozent gestiegen. Kassensturz fragte die grössten Schweizer Unternehmungen, was ihre obersten Bosse kassieren. Allein die Frage ist bei den meisten Firmen tabu.
Nur wenige Firmen waren bereit, den Lohnschleier zu lüften, beispielsweise die UBS: Zur obersten Führungsschicht gehören bei der Grossbank rund 50 Personen. 1999 zwackten sie 193 Millionen Franken ab - im Schnitt knappe 4 Millionen. Das Wirtschaftsmagazin "Forbes" schätzt, dass allein Konzernchef Marcel Ospel jährlich 10 Millionen Franken verdient. Pikantes Detail: Innerhalb eines Jahres haben sich die Löhne der Führungscrew beinahe verdoppelt.
Ähnlich Kuoni: Die acht Konzernleiter kassieren zusammen 7,2 Millionen Franken. Das Reiseunternehmen heizte die Diskussion um die Löhne des Topkaders zusätzlich an: Letztes Jahr wurde bekannt, dass der abgetretene Konzernchef Riccardo Gullotti eine Abfindung von 10 Millionen Franken mit in den Ruhestand nahm.
Bei den Zürich Versicherungen bringen es die elf Mitglieder der Konzernleitung zusammen auf 37 Millionen Franken Lohn. Der Lohn von Konzernchef Rolf Hüppi weist das Unternehmen mit "mehr als 3,225 Millionen Dollar" aus - umgerechnet mehr als 5 Millionen Schweizer Franken. Für diesen Betrag müssen vier Gemüserüsterinnen bei der Zürcher Firma Leuenberger ein Leben lang arbeiten.
USA: Löhne des Managements sind offen gelegt
Die Öffentlichkeit und vor allem die Aktionäre haben ein Interesse zu wissen, ob "die da oben" die Firma melken. In den USA müssen die Grossfirmen deshalb offen legen, was das oberste Management verdient. Bald ist es aber auch in der Schweiz mit der Geheimnistuerei vorbei. Ab nächstem Jahr müssen Betriebe, die an der Börse kotiert sind, ihre Vergütungen an das oberste Kader bekannt geben.
Pasquale Ferrara
MinimalLöhne - Das Hungertuch für die andern
2500 Franken für einen Hilfsmetzger, der am Fliessband steht und Schweine tötet und zerlegt: Vielen Arbeitern reicht ihr Lohn nicht mehr zum Leben.
Ein Jahr lang war Daniel Rentsch ohne Arbeit. Dann stiess er auf ein Inserat für einen Metzger.
An einem Freitagnachmittag stellte er sich bei der Firma Reber AG in Langnau BE vor, am Montag darauf fing er bereits an. Für 2500 Franken brutto im Monat zerlegte er Schweine.
Häufig musste er im Minutenrhythmus die Tiere abstechen. Sie wurden an den Beinen aufgehängt. Rentsch schlitzte den betäubten Tieren mit dem Messer den Hals auf. Als er eines Tages vergass, ein Tier zu töten, verendete die Sau qualvoll in der Brühanlage. Sofort kam die Quittung seines Arbeitgebers: Zur Strafe wurden Rentsch vierhundert Franken vom Lohn abgezogen.
Wer auf die Toilette geht, muss vorher ausstempeln
Der 22-Jährige ging vor Gericht und bekam Recht. Er hat bei der Reber AG gekündigt und einen besseren Job gefunden. Doch die anderen 160 Arbeiter in der Emmentaler Fleischfabrik haben es weiter schwer. "Oft bin ich morgens um halb fünf im Betrieb und komme abends um sieben nach
Hause - völlig geschafft", sagt Patrick Habegger. Die Überstunden werden ihm nicht mit einem Zuschlag vergütet.
"Wenn Grillsaison ist, fällt nun einmal mehr Arbeit an", sagt Jean-Pierre Frésard, Verwaltungsratspräsident bei der Reber AG. "Aber unsere Leute sind froh, dass sie in einer Firma arbeiten dürfen, der es wirtschaftlich so gut geht." Ziemlich zynisch: Die Arbeiter sollen froh sein, dass sie abends länger bleiben dürfen.
Wer während der Arbeit auf die Toilette muss, hat auszustempeln. Die Zeit, die der Arbeiter nicht am Fliessband steht, wird ihm abgezogen. "Unhaltbare Zustände", meint Paul Gerber, Sekretär der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). "Wir haben schon morgens um vier vor den Fabriktoren Flugblätter verteilt. Aber die Menschen hier auf dem Land haben Angst, sich zu wehren."
Nicht nur dort. In Dänikon, vor den Toren Zürichs, bezahlt der Gemüsebetrieb Leuenberger miserable Löhne. Eine türkische Arbeiterin erhält 2800 Franken brutto - für 55-Stunden-Wochen im Sommerhalbjahr und 50-Stunden-Wochen im Winterhalbjahr. Das ergibt einen durchschnittlichen Stundenlohn von Fr. 13.30.
Leuenberger ist ein grosser Betrieb: Er liefert verpackte Salate an Grossverteiler und ist zudem Exklusivlieferant für McDonald's. "Die Löhne in der Landwirtschaft sind nun einmal schlecht", meint Geschäftsführer Heinz Leuenberger achselzuckend.
Doch so einfach kommt der Firmenboss nicht davon. Um den Fall mit der türkischen Gemüserüsterin kümmert sich derzeit das Arbeitsinspektorat. Zwar ist ein Mindestlohn nicht vorgeschrieben. Aber: Eine 55-Stunden-Arbeitswoche ist nicht zulässig.
Thomas Vogel
Typische Lohnprobleme mit dem Arbeitgeber: So können sich Angestellte wehren
Kann mir der Chef kündigen, weil ich mehr Lohn verlangt habe? Wie gehe ich bei Salärverhandlungen am besten vor? Antworten für sieben typische Lohnprobleme.
Teuerungsausgleich
Soll ich mich mit dem Teuerungsausgleich zufrieden geben? Zahlreiche Angestellte auf dem Bau, im Verkauf oder im Dienstleistungssektor mussten Mitte der Neunzigerjahre darauf verzichten und haben somit immer weniger verdient. Nun ist die Teuerung auf dem Höchststand seit 1993. Dieses Jahr betrug sie von Januar bis September 2,3 Prozent. Problematisch: Arbeitergeber benutzen als Basis für ihre Lohnanpassungen den Landesindex der Konsumentenpreise - darin fehlen aber die soeben massiv gestiegenen Krankenkassenprämien. Machen Sie Ihren Chef darauf aufmerksam. Pietro Cavadini, Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds: "Es liegen in allen Branchen zusätzlich zum Teuerungsausgleich 1 bis 2 Prozent Gehaltserhöhung drin."
Lohngespräch
Wann soll ich eine Lohnerhöhung durchsetzen? Jetzt ist höchste Zeit dafür. Nicht bis im Dezember warten, dann sind die Budgets gemacht. Sehr gute Karten haben Sie, wenn Ihr Lohn in den letzten Jahren stagnierte. Vor dem Salärgespräch ist es ratsam, sich über den Geschäftsgang der Firma zu erkundigen und bei der Gewerkschaft die branchenüblichen Löhne zu erfragen. Die besten Trümpfe hat, wer neue Aufgaben erfolgreich bewältigt oder sich weitergebildet hat. Kommt die Firma Ihren Lohnvorstellungen jedoch nicht nach, sollten Sie nicht gleich mit der Kündigung drohen. Besser zuerst eine neue Stelle suchen und den eigenen Marktwert ausloten. Vielleicht lässt sich anstelle der Lohnerhöhung eine bezahlte Weiterbildung aushandeln.
Kündigungsschutz
Kann mir der Chef kündigen, nachdem ich mehr Lohn verlangt habe? Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Uni St. Gallen: "Grundsätzlich ja, in der Schweiz braucht es keinen speziellen Grund dazu. Allerdings: Geschieht dies als Rachekündigung nach einem Lohngespräch, ist die Kündigung missbräuchlich." Im Gegensatz zu Deutschland erhalten Sie dann aber Ihre Stelle nicht zurück, sondern nur Schadenersatz - maximal sechs Monatslöhne.
Randregionen
Ich arbeite im Toggenburg und verdiene netto unter 3000 Franken. Wie kann ich das ändern? Arbeitgeber in Randregionen sprechen sich ab und legen so selbst fest, was als ortsüblicher Lohn gilt. Ein Stellenwechsel bringt daher wenig - im Gegensatz zu städtischen Gebieten. Paul Gerber, Gewerkschaftssekretär, rät, in Mitarbeitergesprächen das Thema Lohn anzuschneiden. "Wichtig ist zudem, dass die Leute in ihren Firmen einen gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsrat verlangen. Dieser sollte unabhängig sein und stellvertretend für die Angestellten mehr Lohn aushandeln."
"Büezer" sind generell besser gestellt, wenn ihr Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht: Beispielsweise können Verkäufer von Coop und Migros künftig mit einem Brutto-Mindestlohn von 3000 Franken rechnen. Das heisst: In Randregionen bringt das laut der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) ein maximal 25 Prozent höheres Salär.
Arbeit auf Abruf
Bekomme ich als in Teilzeit angestellter Verkäufer Lohn für meine Bereitschaftszeit? Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Zeit, in der sich Arbeitnehmer auf allfällige Einsätze vorbereiten müssen, zu entschädigen ist. Bringt ein Gespräch mit dem Chef darüber nichts, bleibt nur die Lohnklage. Fachleute raten, bereits im Anstellungsgespräch auf eine vertraglich festgelegte Mindestarbeitszeit zu pochen. Dies garantiert immerhin ein gesichertes Minimalauskommen.
Diskriminierung
Der männliche Bürokollege verdient 600 Franken mehr für die gleiche Arbeit. Was soll ich tun? Am wenigsten verdienen Frauen im Dienstleistungsgewerbe oder im Verkauf - ihre Gehälter reichen kaum zum Leben. Zu 100 Prozent angestellte Frauen verdienen in allen Branchen durchschnittlich 1200 Franken weniger als Männer - Monat für Monat.
Laut Bundesamt für Statistik sind "60 Prozent der Lohndifferenz diskriminierendem Verhalten zuzuschreiben". Bringt ein Gespräch mit dem Vorgesetzten nichts, helfen Gewerkschaften oder Gleichstellungsbüros weiter. Letzte Möglichkeit: eine Lohnklage, bei der die Betriebe beweisen müssen, dass sie keine diskriminierenden Löhne bezahlen. Das eidgenössische Gleichstellungsbüro rät, sich mit Kolleginnen
zusammenzuschliessen, um nicht als "Aufmüpfige" in der Firma ausgegrenzt zu werden.
Gratifikation/Bonus
Ich erhalte vom Chef Ende Jahr plötzlich keine Gratifikation mehr: Darf er das? Arbeitsrecht-Spezialist Geiser: "Bezahlen Arbeitgeber jahrelang eine Gratifikation vorbehaltlos, schulden sie ihren Angestellten diesen Zusatz auch künftig als festen Lohnbestandteil." Sie haben also das Recht, den Vorjahresbetrag einzufordern.
Marc Meschenmoser
11. Oktober 2000
