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Laser für den Heimgebrauch: die vermeintliche Wunderwaffe für die Gebresten der Menschheit. Ein Hokuspokus, der buchstäblich ins Auge gehen kann.
Er hat die Grösse eines Kugelschreibers und die Stärke einer Taschenlampe: der Beauty-Laser. Kleines Gerät, grosse Wirkung - zumindest, wenn man den vielen Versprechungen der Werbung glaubt. Der gebündelte Lichtstrahl soll das Immunsystem stimulieren und die Wundheilung beschleunigen, gegen Falten, Sodbrennen, Reisekrankheit, Zahnschmerzen, Knochenbrüche, Tumore oder Impotenz wirken. Die Geräte kosten je nach Hersteller und Produkt zwischen 250 und 500 Franken.
Umstrittener Arzt rührt Werbetrommel für die Softlaser
Die beiden Modelle Adima Beauty-Laser und Adima Medic Laser der Firma Dismark in Wetzikon ZH werben ausgerechnet mit der Empfehlung des bekannten Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst. Der Zürcher Jetset-Doktor machte zu Beginn der Neunziger Jahre Schlagzeilen mit umstrittenen Schönheitsoperationen. Jetzt schwärmt der frühere Partylöwe von der "frappanten" Wirkung dieser Softlaser, die sogar für medizinische Laien einfach anzuwenden seien.
"Die Geräte haben allenfalls einen Placebo-Effekt"
Kritischer sieht es der Aargauer Chirurg Rainer Hoffmann, Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Laserchirurgie: "Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sind Biostimulans-Laser wirkungslos. Sie haben allenfalls einen Placebo-Effekt." Ärzte setzen für professionelle medizinische Behandlungen zwar Laser ein, die jedoch rund 6000 Mal stärker sind, als die Geräte für den Heimgebrauch. Hoffmann ist empört über die Heilungsversprechen der Hersteller: "Es ist gemeingefährlich zu behaupten, mit diesen Lasern könne man auch Tumore oder Abszesse behandeln. Der Patient gerät dadurch in Gefahr, eine wirksame Therapie zu verpassen."
Laser-Hersteller Louis Sagarra, Chef der Winterthurer Firma Losag, hat deswegen keine moralischen Bedenken: "Bis zum heutigen Tag ist nicht eine Reklamation eingetroffen, der Laser halte nicht, was wir versprechen."
Der Losag-Laser zählt mit 15 Milliwatt zu den stärksten und mit 500 Franken zu den teuersten Geräten, die im Handel erhältlich sind. Die Diagnose des Dermatologen Stephan Dommann vom Laserzentrum Bethanien in Zürich: "Das ist ein teurer Hokuspokus und ein gefährlicher dazu. Wenn man damit direkt ins Auge zündet, kann das zu einem Netzhautschaden führen." Deshalb fordert die Strahlenexpertin des Bundesamtes für Gesundheit, Mirjana Moser, ein Gesetz, das die Anwendung solcher Heimgeräte künftig regelt: "Es ist doch paradox, dass die Suva für die berufliche Anwendung von gleich starken Lasern sehr strenge Sicherheitsmassnahmen vorschreibt, aber Beauty-Laser ohne Auflagen frei auf dem Markt angeboten werden dürfen."
Während die Firma Dismark seit Juli nur noch Laser der für die Augen weniger gefährlichen Klasse 3A verkauft, gehört der Beauty-Laser von Losag in die Gefährdungsklasse 3B.
Eine Schutzbrille kostet so viel wie der Laser selbst
Für die berufliche Anwendung von 3B-Lasern schreibt die Suva eine Schutzbrille vor. Der Losag-Laser wird jedoch ohne Augenschutz zugestellt. Firmenchef Sagarra lässt auf Anfrage lapidar verlauten: "Auf Wunsch wird eine Schutzbrille geliefert." Und zwar zum Preis von 499 Franken - so viel wie der Laser selber kostet.
Die Hersteller machen mit der Hoffnung von Kranken das grosse Geschäft. Laserchirurg Rainer Hoffmann schlägt eine billigere Behandlungsmethode mit gleicher Wirkung vor: "Man kann sich ebensogut mit einer Taschenlampe bestrahlen."
Nadine Woodtli
Augenschäden - Achtung Laserstrahl
Schon Laser mit wenigen Milliwatt Strahlungsleistung können Augenschäden verursachen. Netzhautverletzungen sind schwerwiegend, da sich zerstörte Sinneszellen nicht regenerieren. Die Gefährlichkeit von Lasern wird in fünf Klassen unterteilt: Klasse 1 ist die geringste, Klasse 4 die höchste. Im Handel sind Beauty-Laser der Klasse 3A und 3B.
° Klasse 3A: Bei diesen Lasern ist der Lichtstrahl meistens kreis- oder strichförmig ausgeweitet. Dadurch kann die Netzhaut nicht verletzt werden, ausser der zufällige Beobachter benutzt ein optisches Hilfsmittel wie etwa einen Feldstecher.
° Klasse 3B: Der Strahl und seine Reflexion kann schon bei kurzen Einwirkungszeiten Augenschäden verursachen. Die Suva schreibt für Berufslaser der Klasse 3B deshalb eine Schutzbrille vor.
13. September 2000
