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Vor rund einem Monat habe ich von einem Kollegen zum Freundschaftspreis von 5500 Franken einen VW Golf GTI gekauft. Nun wurde ich schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt; mein Auto erlitt Totalschaden.
Die Versicherung des Unfallverursachers bietet als Entschädigung 5500 Franken an, dies entspricht auch dem Eurotax-Wert. Zu diesem Preis bekomme ich aber einen solchen Wagen nicht mehr, weil es sich um ein eher seltenes Modell handelt. Muss ich das Angebot der Versicherung trotzdem akzeptieren?
Nein. Egal, welchen Preis Sie für das Fahrzeug bezahlt haben oder ob es Ihnen geschenkt wurde - die Versicherung muss Ihnen die Summe bezahlen, die Sie auf dem Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug aufwenden müssen. Handelt es sich um ein eher seltenes Fahrzeugmodell, kann es vorkommen, dass die Entschädigung höher ist als der Wert nach Eurotax. Suchen Sie in der "Automobilrevue", der "Fundgrube" und im Internet vergleichbare Angebote, mit denen Sie den Wert Ihres Fahrzeuges belegen können.
Beharrt die Versicherung auf ihrem Angebot, müssten Sie gerichtlich gegen sie vorgehen.
jkm
07. Juni 2000
