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Artikel | Gesundheits-Tipp 4/2000

Schulärzte: Freie Arztwahl für Schulkinder

Viele Eltern glauben, der Besuch beim Schularzt sei obligatorisch - das stimmt nicht.

Eltern müssen ihre Kinder nicht beim Schularzt untersuchen lassen. Eine Umfrage zeigt jedoch: Die meisten Kantone verschweigen dies.

Die Schulärztin untersuchte die achtjährige Madlaina im Aufenthaltsraum des Hutten-Schulhauses in Zürich. Weil es im Aufenthaltsraum lärmig war, stellte sie bei Madlaina prompt eine Hörschwäche fest. Aufwändige Abklärungen bei Spezialisten folgten. Ergebnis: Madlaina hört bestens.

"Ich dispensierte Madlaina und auch gleich meinen achtjährigen Sohn Fadri von allen weiteren Schularzt-Untersuchen", sagt die Mutter Mevina Puorger. Sie gehe mit ihren Kindern zum Hausarzt. Das habe nur Vorteile: "Er kennt ihre Krankengeschichte und ist den Kindern bestens vertraut."


Kinder dürfen zu ihrem eigenen Arzt gehen

Auch Kinder haben freie Arztwahl und damit das Recht, zu ihrem eigenen Arzt zu gehen. Dies bestätigt der Jurist Markus Müller, Lehrbeauftragter der Universität Bern: "Schickt man Kinder ausnahmslos zum Schularzt, schränkt man ihre Rechte übermässig ein." Hannes Geiges, Schularzt und Ko-Präsident des Forums für Praxispädiatrie, doppelt nach: "Nur bei Seuchen darf der Staat Kinder zwingen, sich von Amtsärzten untersuchen zu lassen."

17 Deutschschweizer Kantone bestätigen dem Puls-Tip in einer Umfrage, dass Eltern das Recht haben, ihre Kinder statt vom Schularzt von ihrem Hausarzt untersuchen zu lassen. Mit einer Ausnahme: St. Gallen. Laut dem kantonalen Präventivmediziner François von der Linde sehe die Verordnung über den Schularztdienst nicht vor, dass der Haus- oder Kinderarzt die Untersuchung durchführe.


Nur wenige Kantone klären die Eltern auf

Doch die Umfrage zeigt auch: 11 von 17 Kantonen verschweigen den Eltern ihre Rechte. Sie informieren sie nicht darüber, dass sie ihre Kinder vom Schularzt dispensieren können (siehe Tabelle).

Hannes Geiges nennt mögliche Gründe: "Die hauptamtlichen Schulärzte haben Angst, dass ihnen die Arbeit ausgeht. Und die Behörden fürchten, dass zusätzliche Schreibarbeit anfällt."

Mangelhaft informiert war auch Puls-Tip-Leser Reto Diener (Name geändert) aus Kriegstetten SO. "Hätte ich gewusst, dass der Untersuch beim Schularzt nicht obligatorisch ist, hätte ich meinen Sohn dispensiert. Ich glaubte, er sei gesetzlich vorgeschrieben", ärgert er sich.

Die nachlässige Informationspraxis einiger Kantone lässt nicht nur Eltern im Unklaren. Sie sorgt auch für Verwirrung bei Gemeinde- und Schulbehörden. Beispiel Russikon ZH: Dort wollte im Januar die Schulpflege einem Mädchen, das zuvor beim Hausarzt war, den Schularzt-Untersuch vorschreiben.


Kantonsschularzt pfiff Schulpflege zurück

Als der Fall dem Zürcher Kantonsschularzt Hans Nydegger zu Ohren kam, pfiff er die Schulpflege umgehend zurück. "Das Mädchen muss nicht zum Schularzt. Das war ein Fehlentscheid der Schulpflege", sagt Nydegger. Er habe die Schulpflege sofort darüber aufgeklärt. So einfach verhält sich die Sache aber nicht. "Wir haben uns an die Vorschriften gehalten. Der Kantonsschularzt hat seine Meinung geändert, ohne uns darüber zu informieren", sagt Erica Maurer, Schulpflegepräsidentin von Russikon.

Das stimmt: Dem Puls-Tip liegt ein Schreiben vor, in dem Hans Nydegger Ende 1997 allen Schulpflegen des Kantons mitteilte, dass "ein von der Gemeinde angestellter Arzt" die Untersuchung durchführen muss. "Das war falsch", sagt Nydegger heute. Doch korrigiert hat er das Schreiben nicht. Immerhin: Das neue Volksschulgesetz des Kantons Zürich, das zurzeit revidiert wird, sieht die freie Arztwahl ausdrücklich vor.

Doch es gibt einen Haken: In der ganzen Schweiz bezahlen die Gemeinden nur Untersuche beim Schularzt. "Wer seine Kinder zum Hausarzt schickt, zahlt zwei der drei Untersuche selbst. Die Grundversicherung der Krankenkassen deckt nur die erste Untersuchung im Kindergartenalter", warnt Kantonsschularzt Nydegger. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass sich "nur reiche Familien" die Untersuchung beim Hausarzt leisten können.

"Das stimmt nicht", sagt dagegen Hannes Geiges v

31. März 2000


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