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Artikel | K-Tipp 8/2000

AHV: Milliardenschwere Forderung mit Folgen

Experte ortet massives Sparpotenzial - Bund winkt ab
Zahlt die AHV über eine Milliarde Franken pro Jahr für Leistungen, zu denen sie nicht verpflichtet wäre? Das behauptet Sozialversicherungs-Experte Martin Wechsler - und erntet dafür harsche Kritik.

Die Daten aus dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sprechen eine klare Sprache: Soll die AHV mit der wachsenden Zahl an Rentnerinnen und Rentnern Schritt halten können, steigt ihr Finanzbedarf bis 2025 von heute knapp 28 Milliarden auf rund 47 Milliarden Franken pro Jahr.
Die Frage ist bloss: Woher nehmen und nicht stehlen? Zwar tauchen fast täglich neue Ideen zur "Rettung" des Sozialwerks auf. Sie reichen inzwischen von der Erhöhung des Rentenalters bis hin zur Erschliessung der Nationalbank-Gewinne. Doch im Dschungel der oft widersprüchlichen Rezepte verlieren viele erst recht den Glauben daran, dass die AHV längerfristig existenzsichernde Renten garantieren kann.

Nur den "Existenzbedarf angemessen decken"
Besonders hellhörig macht in dieser Situation, wenn sich die AHV vorwerfen lassen muss, sie gebe jährlich über eine Milliarde Franken mehr als nötig aus. Exakt das behauptet der unabhängige Sozialver-sicherungs-Experte und frühere Leiter des Nationalfonds-Projekts "Soziale Sicherheit nach 2000", Martin Wechsler.
Konkret sind Wechsler jene AHV-Ausgaben ein Dorn im Auge, die über den Verfassungsauftrag des Sozialwerks hinausgehen. Dieser verlangt einzig Renten, welche "den Existenzbedarf angemessen decken". Weiterreichende Leistungen müsse man angesichts der prekären AHV-Zukunft reduzieren, fordert Wechsler und regt Korrekturen in drei Bereichen an:
° Auslandrenten: Die ins Ausland ausbezahlten Renten seien der Kaufkraft vor Ort anzupassen, so Wechsler.
Begründung: In vielen Ländern könnten Rentner mit der heute entrichteten AHV keineswegs nur ihre Existenz bestreiten, sondern geradezu fürstlich leben. 1999 hätte eine Anpassung der Auslandrenten an die örtliche Kaufkraft Einsparungen von fast 900 Millionen Franken gebracht (siehe Kasten unten).
° Kinderrenten: Wechslers zweiter Vorschlag zielt auf tiefere Kinderrenten für Pensionierte. Heute betragen sie zwischen 402 und 804 Franken pro Monat.
Die Bezüger dieser Renten hätten ja relativ spät Kinder bekommen, was auf eher gut situierte Leute hindeute, so das Hauptargument. Zudem zahle auch die Pensionskasse eine Kinderrente aus. Mit einer Kürzung der AHV-Kinderrente auf das Niveau der kantonalen Kinderzulagen (rund 150 Franken pro Monat) könnte man jährlich 70 Millionen Franken sparen.
° Beiträge: Wechsler ruft dazu auf, keine AHV-Beiträge mehr zur Unterstützung von Organisationen wie Spitex, Pro Senectute oder das Rote Kreuz auszugeben. Deren unbestritten wichtige Arbeit müssten Kantone und Gemeinden finanziell sicherstellen. Die AHV würde dadurch um über 200 Millionen Franken pro Jahr entlastet (siehe Kasten unten).
Den letzten Vorschlag lehnen der Spitex Verband Schweiz und die Pro Senectute klar ab. Das erstaunt nicht, decken doch die AHV-Beiträge rund 20 beziehungsweise 40 Prozent ihres Finanzbedarfs. Fallen sie ersatzlos weg, verlieren beide Organisationen ein wichtiges Standbein.
Für keine gute Idee halten sie es auch, die Beitragszahlungen von der AHV auf die Kantone und Gemeinden zu verlagern. "Das würde das bestehende gute Altershilfenetz gefährden; der Bund könnte keine einheitliche Altershilfepolitik mehr betreiben", erklärt Pro-Senectute-Direktor Martin Mezger.

"Ohne Beiträge droht ein starker Leistungsabbau"
Scharf reagiert BSV-Direktor Otto Piller auf Wechslers Forderungen. Er rechnet vor, dass die Bundesunterstützung an Altershilfe-Organisationen weniger als ein Prozent der gesamten AHV-Ausgaben ausmache. Ohne diese Beiträge drohe "ein schmerzlicher Leistungsabbau".
Gegen tiefere Kinderrenten führt Piller an, wer von einer AHV- und allenfalls einer kleinen Pensionskassen-Rente leben und Kinder betreuen müsse, brauche mehr Unterstützung als Personen, die voll im Erwerbsprozess stünden. Und schliesslich bricht er auch eine Lanze für die Rentenbezüger im Ausland: Diese hätten d

19. April 2000


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