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Zwei Betreibungen über geringfügige Beträge sind kein Grund, einen Ersatzmieter abzulehnen. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor. Es lehnte die Klage eines Vermieters ab, welcher von seinem ausserterminlich ausgezogenen Mieter den Mietzins für die volle Kündigungsfrist verlangte.
Der Mieter des Geschäftslokals hatte dem Eigentümer beim Auszug eine Mieterin angeboten, die den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernehmen wollte. Weil im Betreibungsregister dieser Bewerberin zwei Zahlungsbefehle aufgeführt waren, verlangte der Vermieter von ihr eine höhere Kaution als vom ausziehenden Mieter. Deshalb kam der neue Mietvertrag nicht zustande.
Bundesgerichtsurteil 4C.129/1999 vom 5. Oktober 1999
10. Mai 2000
