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Artikel | saldo 4/2000

Rechnungszuschläge - Nur vereinbarte Beträge bezahlen

Firmen müssen Zuschläge auf ihren Rechnungen begründen oder im Voraus abmachen. Sonst braucht sie der Kunde nicht zu bezahlen.

Auf den Rechnungen von Dienstleistungsunternehmen erscheinen immer wieder nicht definierbare Posten: Grundgebühren, Administrations-pauschalen, Auftragstaxen und wie sie alle heissen sind Dauerbrenner bei Beratungsstellen.

Es gibt Firmen, die gleich mehrere solche Beträge in Rechnung stellen. Zum Beispiel die Heizungsfirma Oertli AG: Sie verrechnet den Kunden für einen Auftrag eine Grundtaxe von 33 Franken und Administrationsgebühren von 20 Franken. Das sind immerhin 55 Franken pro Rechnung.

Die Grundtaxe sei ein Beitrag an die Kosten für Arbeitsdisposition, Bereitschaft, Telefon, Funk und anderes, erklärt ein Sprecher der Oertli AG gegenüber saldo. Bei Vertragsabschluss wurden die Kunden jedoch nicht darauf aufmerksam gemacht. Es wurde lediglich mitgeteilt, es gelte für Arbeit und Reisezeit ein Stunden-ansatz von 116 Franken.

Ob aber im Endeffekt für eine Reparatur, die inklusive Fahrzeit eine Stunde dauerte, 116 Franken oder 171 Franken zu bezahlen sind, ist nicht ganz nebensächlich.

Auch rechtlich ist dies von Bedeutung: Kunden müssen nur Beträge bezahlen, welche unter den Vertragspartnern verabredet sind. Wer keine Kenntnis dieser Pauschalen hat, braucht sie auch nicht zu bezahlen.

Manche Firmen stellen gar für das Rechnungsstellen Rechnung. Auch hier gilt: Was nicht vertraglich abgemacht wurde, muss nicht bezahlt werden. Deshalb: einseitig festgelegte Rechnungsposten streichen, Rest einzahlen.

Joëlle Kupfer-Matey

01. März 2000


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