|
(0) |
Ein Mieter erhielt von seinem Vermieter die Kündigung der Wohnung, liess trotzdem das Mietverhältnis mit seinem Untermieter weiter laufen und kassierte dafür Mietzinse.
Das Bundesgericht entschied nun auf Klage des Vermieters: Der Mieter muss die vom Untermieter bezahlten Zinse an den Wohnungseigentümer abliefern. Rechtlich ausgedrückt: Der Mieter sei nach dem Ende des Mietverhältnisses zum "unechten Geschäftsführer ohne Auftrag" geworden.
Bundesgerichtsurteil Nummer 4C.227/1999 vom 11. Januar 2000
29. März 2000
