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Artikel | Gesundheits-Tipp

Arztgeheimnis: Schulärzte verletzen Datenschutz

Krankenakten im Schulhauskeller gelagert

Plattfüsse, sexuelle Übergriffe oder Ohrensausen: Schulärzte geben in vielen Gemeinden intime Details von Schülern preis. Denn oft können Lehrer, Sekretariat und Schulpflege die persönlichen Schülerkarten lesen.

Kurt Amstutz aus Oftringen AG sah keinen Grund, seine Tochter zum Schularzt zu schicken. "Sie war gerade bei ihrem Hausarzt in Behandlung, deshalb liess ich sie dispensieren", sagt der Vater von drei Kindern. Dafür bekam Amstutz die Quittung umgehend: "Der Schularzt rief mich an und drohte, auf der Schülerkarte zu vermerken, dass wir den Untersuch verweigert hätten. Wenn die Lehrer das läsen, sehe es schlecht für uns aus."
Das brüskierende Vorgehen des Schularztes machte Kurt Amstutz hellhörig: "Ich konnte nicht glauben, dass Lehrer Einblick in Schülerkarten haben. Das sind doch vertrauliche Daten, die dem Arztgeheimnis unterstehen." Der Vater fragte nach und stellte fest, dass in seinem Wohnort Oftringen tatsächlich die Lehrer die Karten verwalten. Das empörte ihn: "Die Notizen des Schularztes gehen weder Lehrer noch Sekretariat etwas an." Amstutz reklamierte bei der Gemeinde - mit Erfolg. Seit Ende letzten Jahres bewahrt der Schularzt die Karten auf.
So hätte das längst sein müssen. Die Verordnung über ärztliche Schuldienste des Kantons Aargau schreibt nämlich vor, dass der Schularzt - und niemand sonst - die Karten aufbewahren muss.
Christoph Meyer vom Rechtsdienst des Aargauer Erziehungsdepartements bestätigt: "Schülerkarten enthalten persönliche Informationen über den Gesundheitszustand der Schüler. Damit unterstehen sie dem Arztgeheimnis." Es sei "unzulässig", sie ohne Einwilligung der Eltern den Lehrern zu übergeben. Auch Kosmas Tsiraktsopulos, Pressesprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, sagt: "Der Schularzt hat Karten mit heiklen Daten streng vertraulich aufzubewahren."
Rolf Gamp vom Aargauer Gesundheitsdepartement spielt den Fall herunter: "Missstände sind uns keine bekannt."

Umfrage zeigt: Daten liegen oft am falschen Ort

Doch Oftringen ist kein Einzelfall. Dies zeigt eine Umfrage des Puls-Tip in Aargauer Primarschulen. In sieben von zehn angefragten Schulen bewahren nicht die Schulärzte, sondern die Lehrer oder das Schulsekretariat die Karten auf; so zum Beispiel in Brugg, Baden, Schinznach oder Rüfenach.
Wie unsensibel Schulen mit heiklen Daten umgehen, zeigt der Fall der Aargauer Gemeinde Leutwil. Dort entsorgte man letztes Jahr Karten, die sich seit 1930 angesammelt hatten - sie waren im Keller der Primarschule gestapelt. Dies, obwohl vorgeschrieben ist, dass der Schularzt die Karten am Ende des Schuljahres dem Kind oder den Eltern aushändigen muss.
Auch in anderen Kantonen sind die Gesundheitsdaten der Schüler zu wenig geschützt. "Der Datenschutz lässt vielerorts zu wünschen übrig", sagt Hannes Geiges, Schularzt und Co-Präsident des Forums für Praxispädiatrie. "In vielen Gemeinden können Lehrer, Schulsekretariat und Schulpflege die Karten der Kinder einsehen." So auch im Kanton Zürich, wo laut -Geiges "die meisten Gemeinden die Schü-lerkarten nicht korrekt aufbewahren".

"Sexuell missbraucht" - für Schulpflege ersichtlich

So tauchten im Sommer 1999 in einer Zürcher Gemeinde Karten von Schülern auf, die schon vor vier Jahren die Schule verlassen hatten. "Die Karten waren unvollständig ausgefüllt, manche hatten nicht mal ein Datum", sagt ein Schularzt, der anonym bleiben will. Hier bewahrte die Schulpflege die Karten auf - und hatte Einblick in intimste Details. So war auf einer der Karten vermerkt, dass ein Kind "wahrscheinlich sexuell missbraucht wird".
Der Zürcher Kantonsschularzt Hans Nydegger weiss um die Missstände. "Es ist heute nicht sichergestellt, dass sich die Gemeinden an unsere Vorgaben halten", räumt er ein. Er habe die Schulärzte zwar über die Aufbewahrungspflicht informiert, nicht aber die Schulbehörden. "Das ist eine Nachlässigkeit", gibt er zu. "Ich ging davon aus, dass die Schulärzte den Schulen sagen, wie sie die Karten lagern müssen."

Kasten: Puls-Tipps

Sie dürfen die Karten einsehen

Schu

12. März 2000


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