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Im Scheidungsurteil steht, dass mein geschiedener Mann unseren Sohn während der Schulferien zwei Wochen zu sich nimmt – dies nach vorheriger Absprache. Deshalb hatten wir vereinbart, dass der Junge in den Sportferien eine Woche bei seinem Vater verbringt. Dieser hat unseren Sohn aber nicht abgeholt, obwohl er wusste, dass ich am Tag darauf verreisen würde. Telefonisch war mein Exmann nicht zu erreichen. Meine Ferien musste ich absagen. Was muss er zahlen?
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