Wir machen uns als Eltern Sorgen um unsere mündige Tochter. Sie wendet sich immer mehr von uns ab. Sie sagt uns nicht, wo sie wohnt. Auch wissen wir nicht, ob sie inzwischen geheiratet hat. Dürfen uns die Behörden über Zivilstand und Wohnort unserer Tochter Auskunft geben?
Eine grosse Wohnung allein ist kein ausreichender Grund, um einen Wochenaufenthalter am Arbeitsort für steuerpflichtig zu erklären. Dies hat
das Bundesgericht entschieden.
Wer sich selbständig machen will, wählt oft die Form der Einzelfirma. Das ist einfach, unbürokratisch und günstig. Der Nachteil: Besitzer haften mit dem Privatvermögen.
Ich wohnte früher in Zug und habe dort meine Steuern nicht bezahlt. Jetzt hat mich das Steueramt Zug betrieben. Der Zahlungsbefehl kam aber vom Betreibungsamt in Winterthur, weil ich jetzt hier wohne. Ist das korrekt?
Übers Internet wird alles Mögliche feilgeboten - auch Hunde. Wer die Inserenten sind, wissen Plattformbetreiber aber oft selber nicht. Käufer riskieren so, dass ihnen Tiere zweifelhafter Herkunft angedreht werden.