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Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden. Dafür darf man Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Der Bundesrat will nun den Eigenmietwert abschaffen. Und von Steuerabzügen soll nur noch profitieren, wer das erste Mal Wohneigentum kauft und wer auf Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen setzt.
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