Jeder Angestellte hat früher oder später mit seiner Pensionskasse zu tun. Deshalb fand das saldo-Expertentelefon zur 2. Säule regen Anklang. Eine Auswahl der Leserfragen.
Ich habe meine Stelle gekündigt. Die Austrittsleistung meiner Pensionskasse belief sich auf 11 564 Franken. Zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers habe ich während der vierjährigen Anstellung aber 15‘761 Franken einbezahlt. Ist die ausgewiesene Austrittsleistung tatsächlich korrekt?
Der Bundesrat hat die Ansprüche von einigen Witwen mit einem Federstrich verschwinden lassen. Staatsdiener müssen sich das gefallen lassen, sagt das Bundesgericht.
Ich lebe seit Jahren mit meinem Partner im Konkubinat. Wie sieht es aus, wenn er stirbt?
Habe ich dann - wie eine Ehefrau - Anspruch auf eine Witwenrente der Pensionskasse?
Alleinstehende sind in der Minderheit - und oft benachteiligt. Nur weil sie allein leben, müssen sie für vieles mehr zahlen als Paare. Stark diskriminiert werden sie vom Staat.