Mein Ehemann verstarb völlig unerwartet. Jetzt sind unser minderjähriger Sohn und ich allein. Der Arbeitgeber meines Mannes hat mir nun für weitere zwei Monate den üblichen Lohn ausbezahlt. Ist das korrekt?
Ich lebe seit Jahren mit meinem Partner im Konkubinat. Wie sieht es aus, wenn er stirbt?
Habe ich dann - wie eine Ehefrau - Anspruch auf eine Witwenrente der Pensionskasse?
4933 Franken: So viel erhält ein invalider Mann von seiner Pensionskasse. Wenn er stirbt, erhält seine geschiedene Exfrau noch ganze 612 Franken. Völlig legal.
Meine Frau und ich verfügen über ein ähnlich hohes Altersguthaben bei der Pensionskasse. Wir möchten vom einen Vorsorgekonto das Kapital beziehen, vom andern die lebenslängliche Rente. Wer von uns beiden bezieht besser das Kapital?
Beim Anstellungsgespräch kommt die Lohnfrage bald auf den Tisch. Die Pensionskasse ist dagegen kaum je ein Thema. Zu Unrecht, denn auch hier geht es um viel Geld.