Kaum sind die Teilnehmer von Breitensportanlässen wieder zuhause, folgt schon die nächste Anstrengung: die Werbeanrufe und die Prospekte im Briefkasten.
Ich habe kürzlich im K-Tipp gelesen, dass Werbeanrufe ab dem 1. April verboten sein werden, falls man einen Stern im Telefonbucheintrag hat. Gilt das auch für die lästigen Werbeangebote per Fax?
Laut dem Kreisgericht Bern-Laupen müssen Telefonverkäufer die Angerufenen nicht informieren, wenn sie einen Teil des Gesprächs aufnehmen. Der Eidgenössische Datenschützer widerspricht.
Ein Sterneintrag soll vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Im Online-Telefonbuch Tel.Search.ch fehlen solche Einträge. Immerhin kann man ihn selber nachtragen.