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Ob Schimmelpilz, Baulärm oder kaputte Heizung: Für solche Ärgernisse müssen Mieter vorübergehend weniger Mietzins zahlen - auch wenn den Vermieter keine Schuld trifft. Mit der SPEZIAL-Liste finden Sie heraus, welche Auswirkung ein Mangel in der Mietwohnung auf den Zins hat. Wichtig: Melden Sie die Störung möglichst bald schriftlich - und machen Sie auf keinen Fall eigenmächtig einen Abzug (siehe K-Tipp, Ausgabe 17/04).
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