Wir besitzen eine Ferienwohnung. Wir wollen sie einem Bekannten schenken – allerdings gegen ein Wohnrecht für uns. Der Eigentümer der oberen Wohnung hat ein Vorkaufsrecht. Gilt es auch bei einer Schenkung?
Immer mehr Paare leben im Konkubinat. Doch die gemeinsame Wohnung, Kinder und die Altersvorsorge verlangen nach klaren, am besten schriftlichen Vereinbarungen.