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Mir wurde im Ausland am Strand die Kamera gestohlen. Noch am gleichen Tag erstattete ich Anzeige bei der Polizei. Eine Woche später kehrte ich aus den Ferien zurück und zeigte den Verlust meiner Reiseversicherung an. Diese weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Ihre Begründung: In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sei eine Anzeigefrist von fünf Tagen vorgeschrieben.
Wer sich nicht innerhalb dieser Frist melde, verliere jeglichen Anspruch.
Muss mich die Versicherung trotzdem entschädigen?
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