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Vor einem Jahr starb mein Nachbar. Von seiner Erbschaft hinterliess er mir ein Vermächtnis von 3000 Franken. Nun verlangen seine Töchter das Geld zurück, weil die AHV-Ausgleichskasse 18 000 Franken zurückfordert: Der Vater habe zu viel Ergänzungsleistungen bezogen. Hafte ich für die Schulden des Verstorbenen? Und muss ich das Geld, das ich für eine Zahnarztrechnung ausgegeben habe, zurückzahlen?
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