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Aus betrieblichen Gründen erhielt ich nach vier Dienstjahren die Kündigung und wurde freigestellt. Das heisst: Bis zum Ende der Kündigungsfrist, die am 30. Juni abläuft, muss ich nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen – erhalte aber dennoch den vollen Lohn. Vom 3. bis zum 22. Mai lag ich mit einer schweren Krankheit im Bett. Verlängert sich nun die Kündigungsfrist trotz der Freistellung?
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