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Ich habe vor längerer Zeit einem Bekannten ein Darlehen gewährt. Diese Person ist vor zwei Jahren gestorben – aber ich erfuhr davon nichts. Die Erbteilung ist schon erfolgt. Da ich vom Tod des Darlehensnehmers nichts wusste, konnte ich meine Forderung nicht eingeben. Kann ich von den Erben das Darlehen zurückverlangen?
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