Wir sind Mieter in einem Wohnblock. In diesen Tagen haben wir vom Vermieter einen unerfreulichen Brief erhalten. Es habe schon zum dritten Male Vandalenakte am Gebäude gegeben und man kenne den Verursacher nicht. Die Kosten für die Reparatur würden deshalb auf alle Mieter aufgeteilt. Ist das erlaubt?
Das Auto eines Kollegen wurde kürzlich zerkratzt. Seine Versicherung zahlt den Schaden von 2500 Franken nicht, weil er nur eine Teilkasko hat. Sind solche Vandalenschäden nicht in der Teilkasko versichert?
«Vandalismus» sei versichert, heisst es in den Unterlagen der Autoversicherung. Wer allerdings nur eine Teilkasko-Deckung hat, geht in vielen Fällen leer aus.
«Wie zufrieden sind Sie mit der Bahn?», fragten K-Tipp und der Verein Pro Bahn die K-Tipp-Leser. Resultat: Die meisten wollen sicherere und sauberere Züge und mehr Personal.