Laut Landesmantelvertrag über das Bauhauptgewerbe habe ich im dritten Jahr nach abgeschlossener Lehre Anspruch auf den Mindestlohn von 5449 Franken. In den ersten beiden Jahren nach der Lehre dürfen Arbeitgeber einen reduzierten Lohn zahlen. In diesen zwei Jahren hatte ich insgesamt 6 Monate unbezahlten Urlaub. Mein Chef will mir deshalb den vollen Basislohn erst nach zweieinhalb Jahren gewähren. Ist das zulässig?
Ich habe Anfang 2010 drei Monate unbezahlten Urlaub bezogen. Jetzt heisst es, ich hätte für dieses Jahr nur noch vier Wochen Ferien zugut, obwohl im Arbeitsvertrag fünf Wochen stehen. Ist das korrekt?
Programme zur Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sind oft teuer und mit Funktionen überladen. Eine Alternative sind Web-Anwendungen: Sie sind gratis, überschaubar und auch unterwegs nutzbar.
Ende Februar 2006 kam mein Kind zur Welt. Wegen Schwangerschaftskomplikationen musste ich aber schon Anfang Januar aufhören zu arbeiten. Nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nahm ich noch einen Monat unbezahlten Urlaub. Seither arbeite ich wieder. Dürfen meine Ferien gekürzt werden?