Das Parlament hat zwar das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verschärft. Doch der Schutz der Konsumenten vor unfairen Geschäftsbedingungen ist noch immer höchst mangelhaft.
Was der K-Tipp schon seit Jahren schreibt, ist jetzt auch quasi offiziell: Die Firma Möven Touristik AG wirbt mit unlauteren Gewinnspielen. Dies hat die Lauterkeitskommission entschieden.
Trotz «Stopp-Werbung»-Kleber erhielt ein Konsument das Werbemagazin der Sun-Store-Apotheken. Die Lauterkeitskommission hat das Vorgehen nun als unzulässig beurteilt.
Die Lauterkeitskommission rügt einen Anbieter von Erotik-Kontakten: Mit fiktiven Singles warb dieser für vermeintlich kostenlose SMS-Kontakte. Opfern rät der K-Tipp: Handy-Rechnung anfechten und nicht bezahlen.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat eine täuschende Website für unlauter erklärt und die Verantwortlichen aufgefordert, inskünftig auf solche Art der Werbung zu verzichten.