Ich besitze ein Einfamilienhaus, das einen Verkehrswert von etwa 900 000 Franken hat. Einer meiner drei Söhne wohnt darin. Ich möchte ihm das Haus zum Preis von 600 000 Franken verkaufen. Als Ausgleich zahlt er seinen beiden Brüdern je 200 000 Franken. Was muss ich dabei beachten?
Mein Freund war lange depressiv und hatte vor seinem Tod auch noch Krebs. Jahrelang habe ich ihn kostenlos gepflegt. Er hat kein Testament hinterlassen – es erben somit nur seine beiden Schwestern. Als ich für die intensive Pflege von den Erbinnen eine bescheidene Anerkennung verlangte, erhielt ich eine Absage.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Letztes Jahr hatte ich meinen letzten Willen beim Notar öffentlich beurkunden lassen. Aufgrund familiärer Unstimmigkeiten möchte ich nun das Testament ändern. Muss ich dazu wieder zum Notar?
Ich habe zwei Kinder. Mein verstorbener Mann hat aus erster Ehe einen Sohn und eine Tochter, die bei uns aufgewachsen sind. Werden die Stiefkinder benachteiligt, wenn ich sterbe? Ich möchte, dass alle gleich viel erhalten.