Wer seine Steuerangelegenheiten nicht schon längst einem Buchhalter oder Treuhänder anvertraut hat, steht immer wieder vor unlösbaren Rätseln. Zum Beispiel im Kanton Bern.
Eine Thurgauerin verzichtet zugunsten ihrer Schwester auf die sofortige Auszahlung ihres Erbanteils. Nun hat sie ein Verfahren wegen Steuerhinter-ziehung am Hals.
Viele Eigenheimkäufer investieren Pensionskassenkapital in ihr Haus. Wer sich später wieder in die PK einkauft, kann diese Summe in vielen Kantonen von den Steuern abziehen. Doch das ist nur noch bis Ende Jahr möglich.
Einige Kantone verweigern Konkubinatspaaren mit Kindern die steuerlichen Ermässigungen, die verheiratete Eltern erhalten. Das widerspricht dem Bundesrecht, sagen Steuerrechtler. Sie raten, dagegen Einsprache zu erheben.
Gegen falsche Steuerbescheide kann man sich wehren. Doch gilt es, Fristen und Vorschriften einzuhalten. Nur so hat man Chancen, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.