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Laut Arbeitsvertrag werden mir Überstunden eins zu eins ausbezahlt – also ohne Lohnzuschlag. Letzte Woche mussten wir ausnahmsweise an einem Sonntag vier Stunden arbeiten. Nun will mir mein Arbeitgeber auch diese Überstunden ohne Zuschlag entschädigen. Kann ich meinen Anspruch durchsetzen?
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