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Die Zufahrt zu meinem Haus führt über das Grundstück des Nachbarn. Dazu ist im Grundbuch ein Fahrwegrecht eingetragen. Der Nachbar behauptet nun, dieses Fahrwegrecht stehe nur mir persönlich zu. Meine Kinder und Besucher hingegen dürften den Weg nicht benutzen. Zudem hat er Blumentöpfe an den Wegrand gestellt. Auch die Hecken ragen weit in den Weg hinaus. Muss ich mir das gefallen lassen?
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