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Vor ein paar Monaten habe ich mein Auto verkauft. Nun will der Käufer von mir 2500 Franken, weil er nachträglich das Getriebe reparieren lassen musste. Bei der Schlichtungsstelle konnten wir uns nicht einigen. Deshalb gelangte er ans Bezirksgericht. Nun hatte ich einen Abholschein von der Post im Briefkasten – für eine Gerichtsvorladung. Kann ich sie einfach ignorieren?
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