Eine Frau erhielt 2006 von ihrem Arbeitgeber 2460 Franken Lohn, dann kündigte sie. Heute – fünf Jahre später – fordert der Betrieb 1020 Franken zurück. Unmöglich? Nicht beim AWD.
Eine Mietzinserhöhung, die nicht auf dem amtlichen Formular mitgeteilt wird, ist nichtig. Ahnungslose Mieter können den irrtümlich bezahlten Mehrbetrag bis maximal zehn Jahre zurückfordern.
Der Kanton Bern wollte einen Ehemann für die Kosten eines Prozesses mitzahlen lassen, den seine Frau vor der Heirat geführt hatte. Aber nur, bis der K-Tip intervenierte.