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Wir lassen uns von einem Generalunternehmer ein Haus bauen. Nun sagt der Sanitär-installateur, der Generalunternehmer zahle ihm seine Handwerkerrechnungen nicht mehr - und er werde deshalb nach Abschluss seiner Arbeiten sein ausstehendes Geld direkt von uns einfordern. Und wenn wir nicht zahlen, werde er ein Bauhandwerker-Pfandrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Darf er das?
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