Nach einem Zahnschaden schrieb die Suva einem Versicherten, sie übernehme die Kosten. Dann widerrief sie das Versprechen - und ist dabei im Recht.
Beim Kauen ist ein Zahn abgebrochen. Wer jetzt von der Unfallversicherung Geld verlangt, muss beweisen, dass er auf etwas Ungewöhnliches gebissen hat.