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Seit über 20 Jahren benutzt unsere Familie einen Fussweg über die Wiese unseres Nachbarn. Nun verlangt er plötzlich, dass wir uns am Unterhalt des Weges beteiligen. Sonst werde er uns den Durchgang verbieten. Falls unser Nachbar Ernst macht, müssten wir einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen. Im Grundbuch ist kein Wegrecht eingetragen. Haben wir nach 20 Jahren wegen des Gewohnheitsrechts einen Anspruch auf Benützung dieses Weges?
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