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Ich gehe zwei Teilzeitbeschäftigungen nach. Am einen Ort verdiene ich 20 000, am anderen 10 000 Franken pro Jahr. Ich erreiche also bei beiden Firmen nicht den Mindestlohn von 25 320 Franken für die Versicherungspflicht der Pensionskasse. Kann ich mich trotzdem einer Kasse anschliessen?
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