Eine Liegenschaftsverwaltung unternimmt nichts gegen Schimmel. Die betroffenen Mieter kündigen fristgerecht. Der Vermieter will Schadenersatz. Der Fall kommt vor das Regionalgericht Bern-Mittelland.
Eine Mieterin meldet dem Vermieter Schäden, doch der kümmert sich nicht darum. Als es ihr zu bunt wird, zieht sie aus und bleibt drei Mietzinse schuldig. Der Vermieter zieht den Fall vors Bezirksgericht Weinfelden TG.
Mein Vermieter hat überraschend angekündigt, meine Wohnung werde übermorgen geschätzt. Deshalb verlangt er Zutritt zur Wohnung. Er sagt, es werde auch fotografiert. Muss ich mir das gefallen lassen?
Die «günstigste und schnellste Rechtsberatung»: So warb der «Schweizerische Mieterschutz» für seine Dienstleistungen. Gemäss Lauterkeitskommission ist das nicht rechtens.