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Ich zahle meine Miete jeden Monat per Einzahlungsschein bar bei der Post ein. Bisher hat dies den Vermieter nicht gestört, obwohl er als Empfänger des Geldes die Postspesen zahlen muss. Offenbar hat er nun seine Meinung geändert: Ich habe ein Schreibenerhalten, in dem er mir nahe legt, auf das Lastschriftverfahren (LSV) umzusteigen. Andernfalls müsse ich künftig die Postspesen übernehmen. Kann mich der Vermieter zwingen, vom LSV Gebrauch zu machen oder die Postspesen zu zahlen?
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