Störende Telefonanrufe von Marktforschern seien akzeptabel – trotz Stern-Eintrag. Das sagt die Lauterkeitskommission der Schweizer Werbung in einem neuen Entscheid.
Firmen dürfen ehemaligen Kunden am Telefon keine neuen Produkte anbieten, wenn diese einen Sterneintrag im Telefonbuch haben. Das hat die Lauterkeitskommission entschieden.
Die «günstigste und schnellste Rechtsberatung»: So warb der «Schweizerische Mieterschutz» für seine Dienstleistungen. Gemäss Lauterkeitskommission ist das nicht rechtens.
Eine der aktivsten Schweizer Registerhaie ist die HIM Swiss-Internet AG. Der K-Tipp hat schon mehrfach vor der Firma gewarnt. Nun hat die Lauterkeitskommission die Firma gerügt.
Was der K-Tipp schon seit Jahren schreibt, ist jetzt auch quasi offiziell: Die Firma Möven Touristik AG wirbt mit unlauteren Gewinnspielen. Dies hat die Lauterkeitskommission entschieden.