Ich bin 42 Jahre alt und seit 2007 geschieden. Ich habe keine Kinder. Kann ich meinen neuen Lebenspartner im Todesfall bei der Pensionskasse begünstigen oder fällt das Vermögen in der beruflichen Vorsorge nach meinem Tod an die Pensionskasse?
Ehepartner und direkte Nachkommen sind fast in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Hohe Steuern lasten aber immer noch auf Eltern, Konkubinatspartnern und Nichtverwandten. Doch auch ihre Steuerlast lässt sich minimieren.
Erbschafts- und Schenkungssteuern auf Liegenschaften fallen dort an, wo sich die Immobilie befindet. Die anfallenden Steuern lassen sich aber minimieren.
Immer mehr Paare leben im Konkubinat. Doch die gemeinsame Wohnung, Kinder und die Altersvorsorge verlangen nach klaren, am besten schriftlichen Vereinbarungen.
Bei Altersfreundschaften stellen sich viele Pensionskassen quer: Stirbt zum Beispiel ein Rentner, erhält seine Freundin bei knausrigen Kassen keine Rente.
Ich ziehe demnächst bei meinem Freund ein. Kann einer von uns beiden seine Hausrat- und die Privathaftpflicht-Versicherung kündigen? Und machen die Gesellschaften einen Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat?