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Ich bin geschieden, habe mit meiner Exfrau aber das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden Kinder. Ich arbeite zu 100 Prozent in Zürich, meine Frau hat eine 40-Prozent-Anstellung in Schaffhausen. Nach bisherigem Recht konnte ich die Kinderzulagen beziehen und sie an meine Frau weiterleiten. Mein Arbeitgeber hat diesen Betrag jeweils freiwillig verdoppelt. Nach neuem Recht hat nun meine Frau Anspruch auf die Kinderzulage. Damit fällt aber der freiwillige Zusatzbeitrag weg. Muss ich das akzeptieren?
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